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Leichtere Buchführung für Kleinunternehmen

Seit Anfang dieses Jahres haben es kleinere Unternehmen etwas einfacher, ihre
Geschäftsbücher zu führen: Erst von EUR 350.000 Umsatz oder EUR 30.000 Gewinn an
im Jahr sind sie nun verpflichtet, die aufwändigen Regeln der Buchführungspflicht
zu erfüllen.

Beschlossen wurde dies durch das Kleinunternehmerförderungsgetetz vom 31. Juli 2003.
Der Vorteil ist nun: Wer unter der Grenze liegt, muss nicht jährlich mit hohem Aufwand
eine Bilanz erstellen. Es reicht dabei eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Quelle SWP - 10.02.2004


                                                              
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