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Was gehört auf die Rechnung ?
Damit es bei Finanzamt keine Schwierigkeiten gibt, müssen Rechnungen seit Jahresbeginn 2004 folgendes enthalten:
- Name des leistenden Unternehmers mit genauer Anschrift - Name des Leistungsempfängers mit genauer Anschrift - Gegenstand der Leistung, möglichst präzise - Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Entgelt (netto), Steuerbetrag auf das Nettoentgelt (16% oder 7%) und Brutto-Entgelt - und zwar sowohl für die jeweiligen Einzelposten als auch noch einmal für die gesamte Rechnungssumme - Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer - Rechnungsdatum - Zeitpunkt der Lieferung, sofern er vom Rechnungsdatum abweicht
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